Haftungsfreistellungserklärung
Ich bin mit den nachstehenden Regelungen für die Teilnahme am ……… für
berittenes Bogenschießen einverstanden:
Mir ist bewusst, dass das berittene Bogenschießen eine Sportart mit erhöhtem
Gefahrenpotential ist.
Die Teilnahme am ………. erfolgt auf eigenes Risiko des jeweiligen Teilnehmers.
Die Haftung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern wird auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die darüber hinausgehende Haftung des
Veranstalters ist ausgeschlossen.
Jeder Schütze haftet für seinen Schuss.
Ich versichere, eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben,
welche die Ausübung des Bogensports und des Reitsports umfasst.
Minderjährige können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten und nach
Zustimmung des Trainings-/Kursleiters am Training/Kurs teilnehmen. Die erhöhte
Aufsichtpflicht und die Verantwortlichkeit für den teilnehmenden Minderjährigen
liegen dann aber allein bei den Erziehungsberechtigten.
Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für selbst
mitgebrachte Pferde und haften uneingeschränkt.
Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Pferdebesitzer Tierhüter im
Sinne des BGB. Eine Pferdehaftpflichtversicherung muss für die mitgebrachten
Pferde abgeschlossen sein. Zugelassen sind anbindesichere Pferde und Ponys,
deren Gesundheitszustand, Kondition und Ausbildungstand den Anforderungen
entspricht.
Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.
Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden. Sie muss aber
zweckentsprechend und verkehrssicher sein.
Das Tragen eines Sturzhelms wird empfohlen.
Zusatzerklärung (nicht zutreffendes streichen):
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Ich bin Mitglied des Bundes der
Steppenreiter (Die Steppenreiter e.V.). |
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Ich beabsichtige, Mitglied des
Bundes der Steppenreiter (Die Steppenreiter e.V.) zu werden. Bei der
Kursteilnahme handelt es sich um ein Probetraining. |
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